AGBs


Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietomnibusse

Unsere Angebote sind freibleibend, wir empfehlen daher die Bestellung frühzeitig vorzunehmen

Bestellung und Auftragsbestätigung

Die Bestellung von Mietomnibussen kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Sie muss die gewünschte Busgröße, die Ausstattung (Komfort), Abfahrtzeit, Abfahrtstelle, Fahrtstrecke und eine verbindliche Rückkehrzeit enthalten.
Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung wird diese Bestellung verbindlich.

Preise und Preisänderungen

Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt.
Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend.
Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl
einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrten sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten.
Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrtstrecke verlängert
oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendet, erfolgt eine Nachberechnung.
Die Rechnung wird nach z.Zt. gültiger Preisliste erstellt.
Alle Nebenkosten, wie Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Fähren, Parken, Telefongespräche,
Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter, sind vom Kunden zu bezahlen
und sind im Fahrpreis nicht enthalten. Ebenso trägt der Auftraggeber die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung
und Beschädigung des Omnibusses durch die Fahrgäste entstehen.

Mitnahme von Kindern

Kinder dürfen von den Fahrgästen nur insoweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung des
Mietomnibusses berücksichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder Knien auf den Sitzplätzen
ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der
gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar.

Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfang mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und
sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigung
und empfehlen deshalb dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden,
der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

Verhalten während der Fahrt

Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen.

Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen
oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung
des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen.
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen
festen Halt zu verschaffen, sodaß er bei den in Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen, weder selbst Schaden erleidet,
noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dierser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§ 12,13 und 14).

Durchführung

Wir sind bestrebt, bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen. Eine Gewähr für den aufgestellten Reiseplan kann nicht
übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO,BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten.
Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften unmöglich machen.
Der Fahrer ist berechtigt, derartige Anweisungen abzulehnen und auf Einhaltung der Auftrags-Vereinbarungen zu bestehen.

Auftragsänderungen/Stornierungen

Soll ein fest erteilter Auftrag in bezug auf Termin, Personenzahl, Bus-Komfort, Abfahrt- bzw. Rückfahrtzeiten geändert werden
und wir den Änderungswünschen zustimmen können, berechnen wir für die Bearbeitung keine Gebühr .

Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen/storniert, werden alle bis dahin aufgelaufenen Kosten für Reservierungen
jeglicher Art, z.B. Visakosten, Besorgungsgebühren, Hotelstornokosten usw. in tatsächlicher Höhe, berechnet.

Zusätzlich fallen folgende Kosten an:
bis 30 Tage vor Reisetermin 30 % der jeweil. Auftragssumme
bis 5 Tage vor Reisetermin 50 % der jeweil. Auftragssumme
bis 2 Tage vor Reisetermin 60 % der jeweil. Auftragssumme
bis 1 Tag vor Reisetermin 80 % der jeweil. Auftragssumme
am Tage der Fahrt 90 % der jeweil. Auftragssumme

Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich,

innerhalb unserer Geschäftszeiten, Mo. - Fr. von 08:30 h bis 18:30 h, erfolgen.
Die Busfahrer sind nicht berechtigt Änderungen oder Stornierungen entgegenzunehmen.

Ausfall

Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist
und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.).
Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits.
Von uns werden die tatsächlichen angegfallenen Kosten berechnet.
Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden,
so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine schnellstmögliche
Weiterbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

Haftung

Bei der Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens &euro 500,00. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr.
Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei Verladung des Gepäcks entstehen.
Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmungen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht.
Die Haftung dieser Unternehmungen und Personen bleibt unberührt, es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen.
Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise schriftlich geltend gemacht werden.

Pass- und Zollvorschriften

Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes.

Rechnungsstellung/Zahlung

Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung auf den Namen des Bestellers. Wird eine andere Rechnungsstellung gewünscht, ist dies schon bei der Bestellung anzugeben.Der Rechnungsbetrag ist sofort, netto, ohne Abzug fällig. Anfallende Bankspesen für Zahlungen aus dem Ausland oder Gebühren für Auslands-Schecks, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Evtl. Beschwerden bitten wir nicht dem Fahrpersonal vorzutragen, sondern sie ausschließlich direkt schriftlich an unser Büro zu richten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten, ausschließlich Sitz unseres Unternehmens.
Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens
gem. § 688 ff ZPO ausschließlich Sitz unseres Unternehmens.


Amtsgericht Worms,
Geschäftsführer Guido Kelders
MwSt.- Identifikations-Nr.: DE 4408230502
 
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Rev: 20.05.2024 / 2556